(Für unbebaute Grundstücke, an welchen der Kanal nicht mehr als 50 m entfernt liegt)
Die Verpflichtung zur Entrichtung des Erhaltungsbeitrages besteht ab dem 5. Jahr nach Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge und endet mit dem tatsächlichen Anschluss an das Kanalnetz.
€ 0,50/ m² x Grundstücksfläche in m²
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