Strafregisterbescheinigung

oder "Polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist im Gemeindeamt des Aufenthaltes zu beantragen. Der Antrag wird umgehend bearbeitet.

Zur Beantragung sind mitzubringen:

Kosten:
16,40 bwz. € 30,70

Die Strafregisterbescheinigung kann - unabhängig vom Hauptwohnsitz - bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich die Antragsstellerin/der Antragssteller gerade aufhält, beantragt werden. 

Erforderliche Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung  von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en - zB. durch Reisepass oder Personalausweis)

Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): zB: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde)

Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" zusätzlich:
vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber*in bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung. 


Alle Anliegen im Meldeservice rund um Reisepass, Personalausweis, Strafregisterbescheinigung und Handysignatur können ausschließlich unter vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Tel: 07227 / 42 55

Zuständig