Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Es ist empfehlenswert, sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten zu erkundigen.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen in der Schweiz oder in Liechtenstein:
Teilnehmende benötigen keine Ausfuhrgenehmigung als Jägerin/Jäger oder Sportschützin/Sportschütze für die Mitnahme (vorübergehende Ausfuhr) von Schusswaffen in die Schweiz oder nach Liechtenstein, wenn:
Aufenthalt
Bauen
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
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Pflege
Reisepass
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